1.9 Möglichkeit zum gemeinsamen (betreuten) Essen

 

In unserem Aufenthaltsraum bietet sich für alle Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, gemeinsam die täglichen Mahlzeiten einzunehmen.
In Gesellschaft frühstücken, zu Mittag essen, Kaffee trinken und Abendbrot essen. Auch die täglich angebotenen Zwischenmahlzeiten oder die Spätmahlzeit, bieten darüber hinaus die Gelegenheit, ein nettes Gespräch mit den Tischnachbarn zu führen oder einfach nur die "Gemeinschaft" zu genießen.
Während der Essenszeiten erfolgt eine Betreuung durch das Pflegepersonal, die hilfsbedürftigen Bewohnern bei Bedarf bei der Nahrungsaufnahme, bzw. mundgerechten Zubereitung der Nahrung behilflich sind.

Auch unsere Betreuungskraft nach § 87b SGB XI unterstützt Bewohner gemäß ihrem Förderbedarf bei den Mahlzeiten.
Für alle Bewohner, die es vorziehen, beim Essen alleine zu sein, bietet unser Haus einen "Zimmerservice", der die Mahlzeiten direkt in den Bewohnerzimmern anrichtet. Auch hier besteht die Möglichkeit der Betreuung durch unser geschultes Pflegepersonal bei Hilfsbedarf.



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